Matthias Verleger Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht

Rechtsanwalt Matthias Verleger Wirtschaftsrecht
Matthias Verleger

Das Wirtschaftsrecht enthält die besonderen Regelungen, die die wirtschaftliche Tätigkeit von Unternehmen, Kaufleuten und sonstigen Selbstständigen betreffen, wie z.B. Handelskauf- und Werklieferungs- verträge, Vertriebsverträge (Handelsvertreter-, Vertragshändler- verträge), Verträge mit ausländischen Geschäftspartnern und auch das Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Das Gesellschaftsrecht regelt die Rechtsbeziehungen, die entstehen, wenn sich mehrere Personen ein gemeinsames Ziel setzen und dafür eine der von dem Gesetz zur Verfügung gestellten Form einer Gesellschaft (zum Beispiel GmbH, GmbH & Co. KG, BGB-Gesellschaft (GbR), Kommanditgesellschaft, Aktiengesellschaft) wählen.

Die rechtlichen Probleme sind sehr vielfältig und komplex. Sie beginnen im Vorfeld der Gründung einer Gesellschaft, und ziehen sich über die Zeit des Bestehens der Gesellschaft bis zum Ende der Gesellschaft hin.

Das Gesellschaftsrecht regelt darüber hinaus auch das Verhältnis zwischen den Gesellschaftern und den Vertretungsorganen der Gesellschaft sowie die Besonderheiten in den Rechtsbeziehungen zu Dritten.

Eine Vielzahl von Problemen und Streitigkeiten könnte vermieden werden, wenn bereits vor Abschluss von wirtschaftlich bedeutenden Verträgen rechtlicher Rat eingeholt wird. Hinterher ist es oft zu spät.

 

 

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